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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
1. Geltungsbereich
1.1 Diese
Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren
Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels.
1.3 Geschäftsbedingungen des
Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss,
-partner, -haftung; Verjährung
2.1 Der Vertrag kommt durch
die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht
es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner sind das
Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Das Hotel haftet für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist
die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2.4 Die Verjährungsfrist
beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate
2.5 Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels
auch bei der Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und
positiver Vertragsverletzung
3. Leistungen, Preise, Zahlung,
Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weitere Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch im 10%,
anheben.
3.4 Die Preise können vom
Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der
Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Hotels
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Das Hotel ist berechtigt aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu
stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz bzw.
dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren
Schadens vorbehalten.
3.6 Das Hotel ist
berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
3.7 Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des
Hotels aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden
von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag
auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
4.2 Sofern zwischen dem
Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das
Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht
ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende
Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt
4.3 Bei vom Kunden nicht in
Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger
Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4 Dem Hotel steht es frei,
den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass
kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als
die geforderte Pauschale ist.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern ein
Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich
vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein
Recht zum Rücktritt nicht verzichtet
5.2 Wird eine vereinbarte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen -
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in
der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; - das Hotel begründeten
Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in
der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; - ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich
Absatz 1.2 vorliegt.
5.4 Das Hotel hat den Kunden
von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5 Bei berechtigtem
Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz
6. Zimmerbereitstellung,
-übergabe, -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen
dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde
hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung
6.3 Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein
wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,
Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des
Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen
haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum
Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3068,-. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§
703 BGB)
7.3 Für die unbeschränkte
Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.4 Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel
nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für
Erfüllungshilfen des Hotels.
7.5 Weckaufträge werden vom
Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche können nicht
geltend gemacht werden 7.6 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung
und – auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind
ausgeschlossen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz des Hotels
8.3 Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels
8.4 Es gilt deutsches Recht.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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2. Bestandsdaten
(1) Ihre personenbezogenen
Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung
des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich
zur Vertragsabwicklung verwendet. So muss z.B. zur Reservierung von Zimmern und
Dienstleistungen Ihr Name und Ihre Anschrift an das Reservierungsportal bzw. den
Hotelmanager weitergegeben werden.
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Nach vollständiger Vertragsabwicklung werden Ihre Daten für die weitere
Verwendung gesperrt. Nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen
Vorschriften werden diese Daten gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die
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